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Elftes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Vom 21.8.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 60 vom 27.8.2002.

Hier ist das Elftes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8613)

A. Ziel

Im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wurden in den vergangenen Jahren Sachverhalte festgestellt, die nicht in Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Zielsetzungen des Arzneimittelgesetzes stehen. Durch einige nicht unerhebliche Unschärfen in verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen sowie durch bestimmte Praktiken bei der Anwendung und Beachtung des Gesetzes wurden derartige irreguläre Entwicklungen begünstigt. Eine konsequente Unterbindung derartiger Tendenzen ist derzeit erschwert.

B. Lösung

Anpassung des Arzneimittelgesetzes zur Durchsetzung einer Optimierung der Arzneimittelanwendung bei gleichzeitiger strenger Durchsetzung des Primates der Zulassung von Arzneimitteln. Dadurch wird die EU-Fütterungsarzneimittelrichtlinie vollständig und praxisgerecht in nationales Recht umgesetzt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/8613 20.3.2002 Gesetzentwurf des Bundesrates
14/9295 5.6.2002 Antwort der Bundesregierung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze