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Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD)

Vom 20.6.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 38 vom 25.6.2002.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8225)

A. Ziel

Anpassung des Ruhestandseintritts von Beamten im Auswärtigen Dienst an den alljährlichen einheitlichen Versetzungstermin, um die personalwirtschaftlichen, organisatorischen und außenpolitischen Störeffekte versetzungsbedingter Vakanzen zu vermeiden. Flexibilisierung der Ausbildungserfordernisse für den Erwerb der Laufbahnbefähigung in den Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes.

B. Lösung

Entsprechende Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst. Einführung einer Verordnungsermächtigung für die Regelung der Dauer des Vorbereitungsdienstes abweichend vom allgemeinen Beamtenrecht, die die schon vorhandene Ermächtigungsgrundlage für die Regelung der Ziele, Gliederung und allgemeinen Inhalte des Vorbereitungsdienstes ergänzt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/8225 11.2.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/8833 19.4.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze