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Erstes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes

Vom 28.7.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 33 vom 31.7.2008.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9037)

A. Ziel

Ziel des Gesetzes ist es, dem Änderungsbedarf Rechnung zu tragen, der sich insbesondere hinsichtlich der Vorschriften über die Eignung für den Beruf des Seelotsen und die Zulassung von Seelotsenanwärtern ergibt. Außerdem sind die im Bereich der Seeschifffahrt geltenden Bestimmungen über das Verbot von Alkohol und sonstigen berauschenden Mitteln aufzunehmen.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor:

* In den §§ 8 und 9 werden die Anforderungen an die Bewerber für den Seelotsenberuf neu gefasst und inhaltlich ergänzt.

* In § 9 Abs. 3 ­ neu ­ wird eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Einführung eines alternativen Einstiegs in die Seelotsenanwärterausbildung aufgenommen.

* Aufnahme einer Verbotsregelung in Bezug auf Alkohol und andere berauschende Mittel in Anlehnung an die in der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) (BGBl. I S. 2288) geltenden Regelungen für Fahrzeugführer und Mitglieder der Schiffsbesatzung im Brücken-, Deck- und Maschinendienst.

* Durch die Ergänzung in Nummer 7 wird die Möglichkeit eröffnet, bei der künftig zu konkretisierenden Fortbildungsverpflichtung einen Bußgeldtatbestand durch Rechtsverordnung einzuführen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/9037 03.05.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/9390 30.05.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze