Zurück zur Hauptseite

Erstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Vom 21.12.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 69 vom 28.12.2007.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1829)

A. Ziel

Die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) knüpft bislang an die Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes an. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, mit dem das bürgerlich-rechtliche Unterhaltsrecht reformiert wird, wird die Regelbetrag-Verordnung aufgehoben. An ihre Stelle tritt eine an den einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibetrag angelehnte Definition des gesetzlichen Mindestunterhalts im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ­ BGB). Gleichzeitig entfällt damit die bisherige Differenzierung bei der Höhe des Unterhalts für unterhaltsbedürftige Kinder, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet leben.

B. Lösung

Anknüpfung der Unterhaltsleistung nach dem UVG an den Mindestunterhalt.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1829 15.06.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/5444 23.05.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
16/5446 23.05.2007 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
16/7037 07.11.2007 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze