Zurück zur Hauptseite

Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes

Vom 15.5.2002, verkündet in Jahrgang 2002 Nr. 31 vom 22.5.2002.

Durch das Gesetz bekam die Praxis vieler WasserverbÄnde, rückwirkende SatzungsÄnderungen zu beschließen, eine gesetzliche Grundlage, nachdem das OVG Lüneburg sie für unzulÄssig erklÄrt hatte. Die verfassungsrechtlichen Schranken der rückwirkenden NormÄnderung werden durch das Gesetz freilich nicht berührt.


Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
Anzeige

Zusammenfassung des Inhalts:

Durch das Gesetz bekam die Praxis vieler WasserverbÄnde, rückwirkende SatzungsÄnderungen zu beschließen, eine gesetzliche Grundlage, nachdem das OVG Lüneburg sie für unzulÄssig erklÄrt hatte. Die verfassungsrechtlichen Schranken der rückwirkenden NormÄnderung werden durch das Gesetz freilich nicht berührt.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze