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Durch das Gesetz bekam die Praxis vieler WasserverbÄnde, rückwirkende SatzungsÄnderungen zu beschließen, eine gesetzliche Grundlage, nachdem das OVG Lüneburg sie für unzulÄssig erklÄrt hatte. Die verfassungsrechtlichen Schranken der rückwirkenden NormÄnderung werden durch das Gesetz freilich nicht berührt.
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Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Durch das Gesetz bekam die Praxis vieler WasserverbÄnde, rückwirkende SatzungsÄnderungen zu beschließen, eine gesetzliche Grundlage, nachdem das OVG Lüneburg sie für unzulÄssig erklÄrt hatte. Die verfassungsrechtlichen Schranken der rückwirkenden NormÄnderung werden durch das Gesetz freilich nicht berührt.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):