Zurück zur Hauptseite

Erstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 22.12.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 76 vom 30.12.2005.

Durch das Gesetz wird beim Arbeitslosengeld II die Regelleistung für Alleinstehende bundeseinheitlich auf 345 Euro festgesetzt.


Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/99)

A. Ziel

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende hat zum Ziel, erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen und den Lebensunterhalt zu sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.

Mit der bisherigen Regelung der in den neuen und alten Bundesländern unterschiedlichen Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sollten die Unterschiede in der Verbrauchsstruktur und im privaten Konsumverhalten angemessen berücksichtigt werden. Der Ombudsrat hat in seinem Zwischenbericht vom 29. Juni 2005 darauf hingewiesen, dass die um 14 Euro niedrigere Regelleistung in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht mit dem Hinweis auf niedrigere Nettoeinnahmen, geringere Lebenshaltungskosten und unterschiedliches Verbrauchsverhalten zu rechtfertigen sei.

Zwar weist das Verbrauchsniveau und das private Konsumverhalten in Ost und West weiterhin deutliche Unterschiede auf. Solche Unterschiede bestehen jedoch nicht nur zwischen den alten und neuen Bundesländern; vielmehr ergeben sich innerhalb des gesamten Bundesgebietes regionale Besonderheiten. Da es sich ­ anders als bei der Sozialhilfe ­ um eine Leistung des Bundes handelt, ist es vertretbar, ausschließlich einen einheitlichen Wert auf Westniveau zugrunde zu legen, um auf diese Weise dem Bedarfsdeckungsgrundsatz zu genügen und das soziokulturelle Existenzminimum bundesweit sicherzustellen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, die Regelleistung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in den neuen Bundesländern an die Höhe der Regelleistung in den alten Bundesländern anzugleichen.

B. Lösung

Angleichung der Regelleistung in den neuen Bundesländern an die Höhe der Regelleistung in den alten Bundesländern.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/99 29.11.2005 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/688 15.02.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
16/689 15.02.2006 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze