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Durch das Gesetz wird beim Arbeitslosengeld II die Regelleistung für Alleinstehende bundeseinheitlich auf 345 Euro festgesetzt.
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Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Durch das Gesetz wird beim Arbeitslosengeld II die Regelleistung für Alleinstehende bundeseinheitlich auf 345 Euro festgesetzt.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):