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Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vom 19.4.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 18 vom 24.4.2006.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/34)

A. Ziel

Die Bereinigung des Bundesrechts ist ein Bestandteil der im Juli 2003 von der Bundesregierung beschlossenen "Initiative Bürokratieabbau". Gesetze und Rechtsverordnungen, die ihren Anwendungsbereich verloren haben, belasten Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung unnötig in zeitlicher und finanzieller Hinsicht. Um eine zeitgemäße, effektive und übersichtliche Rechtsordnung zu schaffen, sind derartige Vorschriften aufzuheben.

B. Lösung

Durch das Erste Rechtsbereinigungsgesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit werden 46 Rechtsvorschriften im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit aufgehoben, die mittlerweile keinen Anwendungsbereich mehr haben.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/34 03.11.2005 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/399 18.01.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze