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Erstes Zivildienständerungsgesetz

(Langtitel: Erstes Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes)

Vom 10.5.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 19 vom 20.5.2003.

Durch dieses Gesetz wurde die Beteiligung der Einsatzstellen an den Kosten des Zivildiensts erhöht.


Hier ist das Erstes Zivildienständerungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/297)

A. Ziel

Derzeit wird den Beschäftigungsstellen im Zivildienst der Aufwand für den Mobilitätszuschlag in voller Höhe und für die übrigen Geldbezüge in Höhe von 70 % erstattet. Die Erstattung in Höhe von 70 % soll für den Zeitraum vom

1. März 2003 bis zum 31. Dezember 2003 auf 50 % abgesenkt werden. Durch diese erhöhte Kostenbeteiligung soll die Finanzierung der für das Haushaltsjahr 2003 schon eingegangenen Verpflichtungen (Einberufungen/verteilte Kontingente) sichergestellt werden.

B. Lösung

Änderung des § 6 Abs. 2 Satz 2 des Zivildienstgesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/297 14.1.2003 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/375 29.1.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
15/494 19.2.2003 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/852 11.4.2003 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/853 11.4.2003 Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze