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Fünftes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung

Vom 22.12.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 76 vom 30.12.2005.

Hier ist das Fünftes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/106)

A. Ziel

Für das Disziplinarverfahren gegen Notare bestehen in den §§ 96, 105 der Bundesnotarordnung (BNotO) Verweisungen auf das Landesrecht bzw. die frühere Bundesdisziplinarordnung, die in ihrer Geltung bis zum 1. Januar 2006 befristet sind. Die Erörterungen mit den Ländern über eine Neuregelung sind noch nicht abgeschlossen. Ein regelungsloser Zustand ab 2006 muss vermieden werden, damit klare Regelungen für die Durchführung von Disziplinarverfahren gegen Notare bestehen.

B. Lösung

Das geltende Recht soll vorläufig weiter in Kraft bleiben. Die Geltung der Verweisungen soll daher bis zum 1. Januar 2010 verlängert werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/106 29.11.2005 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/246 14.12.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze