Zurück zur Hauptseite

Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ­ Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen

Vom 26.8.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 38 vom 29.8.2008.

Hier ist das Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ­ Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8718)

A. Ziel

Der Ausbildungsmarkt hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Die Bundesregierung hat mit den Partnern im Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs viel erreicht. Dennoch gibt es weiteren Handlungsbedarf: Insbesondere leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler schaffen nur teilweise den direkten Übergang in eine Berufsausbildung. Die Zahl derer, die ihren Wunsch nach einer betrieblichen Ausbildung nicht realisieren konnten, ist weiter angewachsen. Nur wer gut ausgebildet ist, hat dauerhaft eine berufliche Perspektive. Berufliche Bildung ist die Grundlage für eine freie und aktive Lebensgestaltung, für Anerkennung und Wohlstand. Eine gute Ausbildung ist nicht nur für den Einzelnen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Leben, sondern auch entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze muss gezielt zugunsten leistungsschwächerer und sich seit langem um Ausbildung bemühender junger Menschen weiter spürbar erhöht werden. Schülerinnen und Schüler, denen der Schulabschluss und der Einstieg in Ausbildung schwerer fallen, müssen bereits in der Schule aufgefangen und beim Einstieg in eine Berufsausbildung unterstützt werden. Wenn in Ausnahmefällen eine Zweitausbildung notwendig ist, muss auch die Möglichkeit bestehen, dem Auszubildenden bei der Finanzierung seines Lebensunterhalts zu helfen.

B. Lösung

Mit dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch werden wesentliche Elemente des mit der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung am 9. Januar 2008 beschlossenen Konzeptes "Jugend

* Ausbildung und Arbeit" gesetzlich umgesetzt. Ein Ziel des Konzeptes ist die Schaffung von 100 000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen bis zum Jahr 2010. Arbeitgeber, die bis Ende 2010 für förderungsbedürftige Ausbildungsuchende aus früheren Schulentlassjahren allgemein bildender Schulen zusätzliche Ausbildungsplätze im dualen System schaffen, werden mit einem einmaligen Ausbildungsbonus in Höhe von 4 000, 5 000 oder 6 000 Euro je zusätzlichem Auszubildenden unterstützt. Diese bis Ende des Jahres 2010 befristete Ausnah-

meregelung lässt den Grundsatz der originären Verantwortung der Wirtschaft für die Ausbildung des eigenen Fachkräftenachwuchses unangetastet. In Ergänzung zu den vielfältigen ehrenamtlichen Ausbildungspatenschaften können Jugendliche, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, in den nächsten Jahren bei der Vorbereitung des Schulabschlusses, bei der Berufsorientierung und Berufswahl und beim Übergang in eine Berufsausbildung individuell durch eine Berufseinstiegsbegleitung unterstützt werden. Die Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe wird für eine zweite Berufsausbildung im Rahmen einer Ermessensleistung ermöglicht, wenn die dauerhafte berufliche Eingliederung sonst nicht zu erreichen ist und durch die zweite Ausbildung voraussichtlich erreicht wird.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/8718 07.04.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/9238 22.05.2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/9391 30.05.2008 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 9. Mai bis 29. Mai 2008)
16/9456 04.06.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
16/9465 04.06.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze