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Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes

Vom 22.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 65 vom 30.12.2008.

Hier ist das Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10294)

A. Ziel

Die Verpflichtung zur Zahlung der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2004 läuft zum 31. Dezember 2008 aus. Ziel dieses Entwurfs ist es, die Leistungsfähigkeit und die Strukturen der deutschen Filmwirtschaft weiter zu verbessern, das Gesetz den Entwicklungen der letzten fünf Jahre anzupassen und die Strukturen der Filmförderungsanstalt (FFA) zu optimieren.

B. Lösung

­ Fortführung des Filmförderungsgesetzes auf fünf Jahre mit folgenden Akzenten:

* Neugewichtung der Förderungsbereiche,

* Stärkung der Stoffentwicklung,

* Neustrukturierung der Abspielförderung,

* Einbeziehung neuer Marktentwicklungen und Verwertungsformen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10294 22.09.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/10495 07.10.2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
16/10665 20.10.2008 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 26. September bis 16. Oktober)
16/10833 11.11.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze