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Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler

Vom 22.5.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 29 vom 27.5.2005.

Hier ist das Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4486)

A. Ziel

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 17. März 2004 ­ 1 BvR 1266/00 ­ den Gesetzgeber aufgefordert, zur Vermeidung unbilliger Härten bei der vorläufigen Wohnortzuweisung von Spätaussiedlern gesetzliche Regelungen für nachträgliche Änderungen zu schaffen.

B. Lösung

Einfügen eines § 3c in das Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler. Bei dieser Gelegenheit wird der Gesetzestext redaktionell an das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954), das so genannte Hartz IV-Gesetz, angepasst, das am 1. Januar 2005 in Kraft tritt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/4486 13.12.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4950 23.2.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze