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Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung

(Langtitel: Verordnung zur Bestimmung von weiteren grundlegenden Anforderungen an Geräte sowie zur Bestimmung von Äquivalenzen nationaler Schnittstellen und Geräteklassenkennungen auf dem Gebiet der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen)

In der Fassung vom 8.1.2002, zuletzt geändert durch Dritte Verordnung zur Änderung der Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung vom 31.3.2014.

Rechtsbereich: Telekommunikationsrecht, Teledienste, Telemedien      FNA Nr. 9022-11-1

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