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Gerichts- und Notarkostengesetz

(Langtitel: Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare)

In der Fassung vom 23.7.2013, zuletzt geändert durch Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017.

Rechtsbereich: Gerichtsverfassungsrecht, Prozessrecht allgemein      FNA Nr. 361-6

Hier sind die Kosten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie die Gebühren der Notare festgesetzt. Regelungen über die Kosten der streitigen Gerichtsbarkeit (also u.a. das, was man normalerweise unter einem Prozess versteht) finden sich dagegen im Gerichtskostengesetz.

Hier ist das Gerichts- und Notarkostengesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
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Landtag NRW PDF Teil eines größeren Dokuments 23.7.2013
BMJ/juris
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