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Gemeinsame-Dateien-Gesetz

(Langtitel: Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder)

Vom 22.12.2006, verkündet in Jahrgang 2006 Nr. 66 vom 30.12.2006.

Hier ist das Gemeinsame-Dateien-Gesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)

Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen Antiterrordatei sowie gemeinsamer Projektdateien von Polizei und Nachrichtendiensten.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze