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Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze

Vom 22.12.2005, verkündet in Jahrgang 2005 Nr. 76 vom 30.12.2005.

Das Gesetz betrifft die Umlagenfinanzierung von Aufwendungen der Arbeitgeber für den Mutterschutz (U1- und U2-Verfahren). Anlass für die Änderung war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die in den Ausschussberatungen eingefügte Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes hat mit dem ursprünglichen Thema des Gesetzentwurfs nichts zu tun und diente der - überfälligen - Anpassung von Strafbestimmungen an geänderte Regelungen auf europäischer Ebene. Durch das Gesetz sind die noch bestehenden Vorschriften im Lohnfortzahlungsgesetz aufgehoben und in das neue Aufwendungsausgleichsgesetz übernommen worden.


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Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Das Gesetz betrifft die Umlagenfinanzierung von Aufwendungen der Arbeitgeber für den Mutterschutz (U1- und U2-Verfahren). Anlass für die Änderung war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die in den Ausschussberatungen eingefügte Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes hat mit dem ursprünglichen Thema des Gesetzentwurfs nichts zu tun und diente der - überfälligen - Anpassung von Strafbestimmungen an geänderte Regelungen auf europäischer Ebene. Durch das Gesetz sind die noch bestehenden Vorschriften im Lohnfortzahlungsgesetz aufgehoben und in das neue Aufwendungsausgleichsgesetz übernommen worden.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze