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Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht

Vom 22.4.2002, verkündet in Jahrgang 2002 Nr. 25 vom 25.4.2002.

Die zuvor bestehenden BundesaufsichtsÄmter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel sind durch das Gesetz zu einer einzigen Einrichtung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengefasst worden. Dies sollte vor allem Doppelarbeit vermeiden. Die Zusammenarbeit mit der Bundesbank, die schon länger stattgefunden hatte, wurde nun auch gesetzlich festgeschrieben.


Hier ist das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Die zuvor bestehenden BundesaufsichtsÄmter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel sind durch das Gesetz zu einer einzigen Einrichtung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengefasst worden. Dies sollte vor allem Doppelarbeit vermeiden. Die Zusammenarbeit mit der Bundesbank, die schon länger stattgefunden hatte, wurde nun auch gesetzlich festgeschrieben.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze