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Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister

Vom 10.11.2006, verkündet in Jahrgang 2006 Nr. 52 vom 15.11.2006.

Hier ist die Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)

Einführung einer einheitlichen elektronischen Registerführung für Handels-, Genossenschafts-, Unternehmens- und Partnerschaftsregister, bundesweite Vernetzung der Register, Bekanntmachung der Eintragung via Internet, Schaffung eines zentralen elektronischen Unternehmensregisters, Zugänglichmachung über elektronischen Bundesanzeiger.

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze