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Hier ist die Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister im WWW zu finden:
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)
Einführung einer einheitlichen elektronischen Registerführung für Handels-, Genossenschafts-, Unternehmens- und Partnerschaftsregister, bundesweite Vernetzung der Register, Bekanntmachung der Eintragung via Internet, Schaffung eines zentralen elektronischen Unternehmensregisters, Zugänglichmachung über elektronischen Bundesanzeiger.
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):