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Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Vom 10.8.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 40 vom 12.8.2003.

Hier ist das Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/879)

A. Ziel

Durch den Vertrag verpflichtet sich der Bund, dem Zentralrat der Juden in Deutschland die vereinbarte Staatsleistung zu gewähren. Das Gesetz zu diesem Vertrag soll die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistung schaffen.

B. Lösung

Der Vertrag bedarf der Zustimmung in der Form eines Bundesgesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/879 28.4.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/1109 4.6.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
15/1124 4.6.2003 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze