Zurück zur Hauptseite

Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform

Vom 24.3.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 14 vom 29.3.1999.

Hier ist das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/40)

A. Ziel

Energie ist ein knappes und endliches Gut. Die Preise für seine Nutzung sind in Deutschland zu niedrig. Sie bieten zu wenig Anreize, vorhandene Energiesparpotentiale auszuschöpfen, erneuerbare Energie stärker auszubauen und energiesparende und ressourcenschonende Produkte und Produktionsverfahren zu entwickeln. Demgegenüber belasten zu hohe Lohnnebenkosten, insbesondere Sozialversicherungsbeiträge, den Arbeitsmarkt. Sie stehen der Sicherung bestehender und der Schaffung neuer Arbeitsplätze entgegen. Um die Lohnnebenkosten zu senken, müssen die Beitragszahler in der Sozialversicherung entlastet werden.

Es ist daher erforderlich, Energie über den Preis zu verteuern und durch Senkung der Sozialversicherungsbeiträge Arbeit billiger zu machen.

B. Lösung

Einstieg in die ökologische Steuerreform --- Energie wird durch höhere Besteuerung verteuert. Hiermit folgt Deutschland dem Beispiel anderer EU-Staaten, z. B. Dänemark, den Niederlanden und Österreich.

--- Die höhere Besteuerung erfolgt sozialverträglich in drei Schritten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist der erste Schritt in diese Richtung.

--- Das zusätzliche Aufkommen aus der Energiebesteuerung dient der Finanzierung der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden in einem ersten Schritt um 0,8 Prozentpunkte reduziert. Ziel ist eine Senkung in drei Schritten auf unter 40 % der Bruttolöhne.

--- Der vorliegende Gesetzentwurf sieht im einzelnen folgende Maû- nahmen vor: --- Erhöhung der Mineralölsteuer --- auf Kraftstoffe um 6 Pfennig je Liter --- auf Heizöl um 4 Pfennig je Liter -

--- auf Gas um 0,32 Pfennig je Kilowattstunde, --- Einführung einer Stromsteuer von 2 Pfennig je Kilowattstunde, --- Einführung eines ermäûigten Steuersatzes für das Produzierende Gewerbe bei Strom in Höhe von 0,5 Pfennig je Kilowattstunde, bei Heizöl in Höhe von 1 Pfennig je Liter und bei Erdgas in Höhe von 0,08 Pfennig je Kilowattstunde.

--- Die energieintensiven Unternehmen des Produzierenden Gewerbes werden von der Stromsteuer sowie von der Erhöhung der Steuer auf Heizöl und Gas ausgenommen.

--- Die Bundesregierung wird mit der Übernahme der EU-Präsidentschaft am 1. Januar 1999 entschieden darauf hinwirken, daû die Energiebesteuerung innerhalb der EU stärker harmonisiert wird. Dabei sollen die bisherigen Vorschläge der EU-Kommission ökologisch wirksamer ausgestaltet werden. Die Bundesregierung wird die Ratspräsidentschaft der EU für eine europäische Initiative zur Abschaffung der Steuerbefreiung für Kerosin und Schiffsbrennstoffe auch auf internationaler Ebene nutzen.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/40 17.11.1998 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/408 24.2.1999 Beschlußempfehlung des Finanzausschusses
14/440 1.3.1999 Bericht des Finanzausschusses
14/409 24.2.1999 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
14/424 2.3.1999 Änderungsantrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, Dirk Fischer (Hamburg), Georg Brunnhuber und der Fraktion der CDU/CSU
14/425 22.2.1999 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Dr. Angela Merkel, Vera Lengsfeld, Günter Nooke, Michael Stübgen, Ulrich Adam, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Hartmut Büttner (Schönebeck), Manfred Grund, Dr.-Ing. Paul Krüger und der Fraktion der CDU/CSU
14/426 23.2.1999 Änderungsantrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr und der Fraktion der CDU/CSU

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze