Hier ist das Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/983)
AnzeigeA. Ziel
Im Rahmen der Föderalismusreform II ist zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen der Stabilitätsrat eingerichtet worden, der die Haushalte des Bundes und der Länder fortlaufend überwachen wird. Um Aufgabenüberschneidungen und parallele Strukturen zu vermeiden, soll der Finanzplanungsrat daher abgeschafft werden.
Mit Blick auf die Aufgaben des Stabilitätsrates bleiben einige der bisherigen Aufgaben des Finanzplanungsrates auch weiterhin unerlässlich. Zur Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen der Gebietskörperschaften sind die Beratungen über deren volks- und finanzwirtschaftliche Grundannahmen fortzuführen. Darüber hinaus soll die Erörterung der Fortschrittsberichte "Aufbau Ost" sowie der Stellungnahme der Bundesregierung dazu beizubehalten werden.
B. Lösung
Der Finanzplanungsrat wird abgeschafft. Die fortzuführenden Aufgaben des Finanzplanungsrates werden auf den Stabilitätsrat übertragen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
17/983 | 10.03.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/1465 | 21.04.2010 | Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses |
17/1473 | 21.04.2010 | Änderungsantrag der Abgeordneten Alexander Bonde, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn, Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus, Krista Sager, Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
17/1474 | 22.04.2010 | Änderungsantrag der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):