Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts

Vom 2.11.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 48 vom 7.11.2000.

Hier ist das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1247)

A. Ziel

Die Anwendung körperlicher Gewalt ist innnerhalb von Familien in Deutschland leider immer noch weit verbreitet. Dabei belegen Untersuchungen, daß Opfer elterlicher Gewalt später selbst vermehrt Gewalt anwenden.

B. Lösung

Im Rahmen der Vorschriften über die Personensorge wird dem Kind ein Recht auf gewaltfreie Erziehung eingeräumt. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen, auch solche zum Zwecke der Erziehung, werden für unzulässig erklärt.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/1247 23.6.1999 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/3781 5.7.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze