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Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze

Vom 21.7.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 38 vom 26.7.2004.

Der Abschnitt "Arzt im Praktikum" in der Ärzteausbildung wurde mit diesem Gesetz abgeschafft.


Hier ist das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2350)

A. Ziel

Durch die Reform der ärztlichen Ausbildung und das Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405) zum

1. Oktober 2003 ist die dem Studium nachgelagerte "AiP"-Phase nicht mehr erforderlich und soll durch das Gesetz abgeschafft werden. Die Abschaffung erfolgt zum Stichtag 1. Oktober 2004. Dabei wird sichergestellt, dass ab diesem Stichtag auch im AiP (Ärzte im Praktikum) befindliche Ärzte die gleiche Vergütung erhalten können wie künftige Assistenzärzte.

Das Gesetz setzt im Übrigen die Richtlinie 2001/19/EG um und passt die Gesetze und Verordnungen an die neue Terminologie an, verbessert die Rechtsstellung von nicht deutschen Staatsangehörigen und enthält einige redaktionelle Anpassungen.

B. Lösung

Die die "AiP"-Phase betreffenden Regelungen werden aus der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte gestrichen und entsprechende Folgeänderungen auch für das Krankenhausfinanzierungsgesetz vorgesehen. Die Anpassungen infolge der Umsetzung der Richtlinie 2001/19/EG und Verbesserungen der Rechtsstellung von nicht deutschen Staatsangehörigen werden in den Heilberufsgesetzen vollzogen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2350 14.1.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3039 4.5.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze