Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts

Vom 23.7.2002, verkündet in Jahrgang 2002 Nr. 51 vom 26.7.2002.

Durch das Gesetz sind die Bestimmungen über private Wachdienste überarbeitet worden. Klargestellt wurde die SelbstverstÄndlichkeit, dass private Wachleute nur privatrechtliche Befugnisse und Jedermannsrechte ausüben dürfen. Die Anforderungen an die Ausbildung der Wachleute und Wachdienstbetreiber sind etwas erhöht worden, außerdem müssen Wachleute für bestimmte Einsatzorte eine Sachkundeprüfung ablegen. An bestimmten öffentlich zugÄnglichen Orten sind Wachleute nun zudem verpflichtet, Namensschilder zu tragen.


Hier ist das Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
Anzeige

Zusammenfassung des Inhalts:

Durch das Gesetz sind die Bestimmungen über private Wachdienste überarbeitet worden. Klargestellt wurde die SelbstverstÄndlichkeit, dass private Wachleute nur privatrechtliche Befugnisse und Jedermannsrechte ausüben dürfen. Die Anforderungen an die Ausbildung der Wachleute und Wachdienstbetreiber sind etwas erhöht worden, außerdem müssen Wachleute für bestimmte Einsatzorte eine Sachkundeprüfung ablegen. An bestimmten öffentlich zugÄnglichen Orten sind Wachleute nun zudem verpflichtet, Namensschilder zu tragen.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze