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Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Vom 5.11.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 50 vom 12.11.1999.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/870)

A. Ziel

Im Land Berlin führt die mit dem Gebietsreformgesetz vom 10. Juni 1998 (GVBl. S. 131) beschlossene Zusammenlegung von Verwaltungsbezirken zu einer Neustrukturierung der Amtsgerichtsbezirke. Eine Anpassung der Gerichtsbezirke an die neuen Verwaltungsbezirke kommt angesichts der Größe und Lage der bestehenden Amtsgerichte nicht in Betracht. Es ist geplant, die Gerichtsbezirke zukünftig nach katastermäßig erfaßten Ortsteilen zu beschreiben. Diese Neuregelung hat unmittelbaren Einfluß auf die Schöffenwahl. Da die Strafsachen in Berlin seit Jahren beim Amtsgericht Tiergarten zusammengefaßt sind und aufgrund der gegebenen baulichen Situation eine Änderung dieser Konzentration in absehbarer Zeit nicht in Betracht kommt, bietet es sich an, zukünftig die Wahl der Schöffen nicht mehr bei jedem Amtsgericht, sondern ausschließlich beim Amtsgericht Tiergarten durchzuführen.

B. Lösung

Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage im Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/870 29.4.1999 Gesetzentwurf des Bundesrates
14/1293 29.6.1999 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze