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Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes, des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes und sonstiger Vorschriften

Vom 13.5.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 24 vom 19.5.2004.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes, des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes und sonstiger Vorschriften im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2293)

A. Ziel

Mit dem Gesetz werden im Wesentlichen die Rückstandskontroll-Richtlinie 96/23/EG und die Drittlandkontroll-Richtlinie 97/78/EG umgesetzt oder die erforderlichen Ermächtigungen zur Umsetzung dieser Gemeinschaftsrechtsakte erlassen. Außerdem werden weitere Anpassungen an Gemeinschaftsrecht insbesondere im Bereich der Fleischhygiene und der kosmetischen Mittel getroffen und gegenstandslose oder wissenschaftlich nicht mehr aktuelle Vorschriften, es handelt sich um das Süßstoffgesetz und die Verordnung über Frauenmilchsammelstellen, aufgehoben.

B. Lösung

Erlass des nachfolgenden Artikelgesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2293 22.12.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/2480 11.2.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze