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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

Vom 18.1.2002, verkündet in Jahrgang 2002 Nr. 4 vom 24.1.2002.

Durch das Gesetz wurde das sogenannte "Hochschullehrerprivileg" abgeschafft, nach dem Erfindungen von Hochschullehrern als freie Erfindungen galten, die die Professoren daher selbst verwerten durften. Allerdings werden Hochschullehrer bei der Höhe der Erfindervergütung gegenüber anderen Arbeitnehmern bevorzugt.


Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Technische FH Berlin PDF fortlaufender Text
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Durch das Gesetz wurde das sogenannte "Hochschullehrerprivileg" abgeschafft, nach dem Erfindungen von Hochschullehrern als freie Erfindungen galten, die die Professoren daher selbst verwerten durften. Allerdings werden Hochschullehrer bei der Höhe der Erfindervergütung gegenüber anderen Arbeitnehmern bevorzugt.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze