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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand

Vom 8.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 56 vom 10.12.2008.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10389)

A. Ziel

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007 (Rechtssache C-112/05) hat die Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Recht verstoßen, indem sie bestimmte Vorschriften des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand vom 21. Juli 1960 (VW-Gesetz) beibehalten hat (Schlussformel). Das Urteil muss in nationales Recht umgesetzt werden.

B. Lösung

Die vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10389 25.09.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/10896 12.11.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze