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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege

Vom 23.7.2002, verkündet in Jahrgang 2002 Nr. 51 vom 26.7.2002.

Durch dieses Gesetz sind - endlich - die Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus gegen Deserteure sowie gegen Homosexuelle pauschal aufgehoben worden, ohne dass wie vorher eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden müsste.


Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland HTML fortlaufender Text
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Durch dieses Gesetz sind - endlich - die Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus gegen Deserteure sowie gegen Homosexuelle pauschal aufgehoben worden, ohne dass wie vorher eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden müsste.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze