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Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes

Vom 21.12.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 72 vom 27.12.2004.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3753)

A. Ziel

Nach dem Gräbergesetz erstattet der Bund den Ländern u. a. die Aufwendungen, die den Ländern für die Pflege und Instandhaltung der Gräber von Krieg und Gewaltherrschaft entstehen. Diese Aufwendungen belaufen sich jährlich auf ca. 21 Mio. Euro. Bisher erfolgt die Abrechnung anhand der Anzahl der Einzelgräber (20,71 Euro) und der Anzahl der Quadratmeter Sammelgrabfläche (6,47 Euro). Die Länder haben hierzu die in ihrem Gebiet liegenden Gräber festzustellen, in Listen nachzuweisen und diese Listen auf dem Laufenden zu halten. Das bisher praktizierte Erstattungsverfahren ist verwaltungsaufwändig und, wie der Bundesrechnungshof festgestellt hat, fehleranfällig. Das Gesetz dient der Vereinfachung des Erstattungsverfahrens zwischen dem Bund und den Ländern.

B. Lösung

Da sich die Anzahl der Kriegsgräber ­ mit Ausnahme der neuen Bundesländer ­ nicht mehr wesentlich ändert, erhalten die Länder durch das Gesetz eine jährliche Pauschale für die Instandsetzung und Pflege zur eigenen Bewirtschaftung. Die Höhe der Pauschale orientiert sich an den bisherigen jährlichen Zahlungen an die einzelnen Länder. Damit ist die Zahl der Einzel- und Sammelgräber für die Zahlung in Zukunft nicht mehr relevant. Die Länder erhalten durch diese Regelung mehr Gestaltungsspielraum, insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Rücklagen für größere Instandsetzungsmaßnahmen. Die Aufwendungen für die Anlegung nach § 5, die Verlegung nach § 6 und die Identifizierung nach § 8 des Gräbergesetzes, die bisher nach Aufwand erstattet werden, sind ebenfalls von dieser Pauschale erfasst.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3753 23.9.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4170 10.11.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze