Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Vom 12.7.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 32 vom 18.7.2006.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/737)

A. Ziel

In Ausführung des Internationalen Übereinkommens von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden, dessen Ratifikation beabsichtigt ist, sollen die notwendigen Vorschriften insbesondere über die Versicherungspflicht des Schiffseigentümers erlassen werden. Außerdem sollen in § 660 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) und § 5l des Binnenschifffahrtsgesetzes (BinSchG) die Ersetzung der Deutschen Mark durch den Euro berücksichtigt und die auf den Personenbeförderungsvertrag bezogenen Verjährungsvorschriften im Handelsgesetzbuch und Binnenschifffahrtsgesetz der zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsentwicklung angepasst werden.

B. Lösung

Die notwendigen Ausführungsvorschriften zum Bunkeröl-Übereinkommen von 2001 über die Versicherungspflicht des Schiffseigentümers sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen werden in das Ölschadengesetz und die auf ihm beruhende Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung aufgenommen. § 660 Abs. 1 HGB und § 5l BinSchG sollen geändert, § 902 Nr. 1 HGB aufgehoben und die Artikel 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum HGB (EGHGB) bereinigt werden.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/737 21.02.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/1160 05.04.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze