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Angesichts von wirtschaftlichen Schwierigkeiten einiger Versicherungsunternehmen werden zusÄtzliche Aufsichtsbestimmungen eingeführt und gesetzliche Sicherungseinrichtungen für Lebens- und private Krankenversicherungen geschaffen. Außerdem wird die bisher öffentlich-rechtliche Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen in einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit umgewandelt werden, da sie inzwischen hauptsÄchlich als betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung verschiedener Verkehrsbetriebe dient, ohne noch einen besonderen Bezug zum Staat zu haben.
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Hier ist das Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Angesichts von wirtschaftlichen Schwierigkeiten einiger Versicherungsunternehmen werden zusÄtzliche Aufsichtsbestimmungen eingeführt und gesetzliche Sicherungseinrichtungen für Lebens- und private Krankenversicherungen geschaffen. Außerdem wird die bisher öffentlich-rechtliche Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen in einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit umgewandelt werden, da sie inzwischen hauptsÄchlich als betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung verschiedener Verkehrsbetriebe dient, ohne noch einen besonderen Bezug zum Staat zu haben.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):