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Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes

Vom 5.11.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 56 vom 9.11.2007.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1991)

A. Ziel

Eine Reihe von Gewaltdelikten aus der jüngsten Zeit, bei denen unter Verwendung von Waffen, insbesondere von gefährlichen Messern, Menschen getötet oder verletzt wurden, machen ein zeitnahes und entschiedenes Handeln erforderlich. Da sich die Gewaltdelikte zu einem erheblichen Teil auf bestimmte Örtlichkeiten in Großstädten konzentrieren, erscheint ein Verbot des Führens von Waffen in den betroffenen öffentlichen Straßen und Plätzen als ein geeignetes Mittel, dieser Gewaltentwicklung wirksam zu begegnen. Ein derartiges Verbot kann aber ohne eine Änderung des Waffengesetzes nicht sachgerecht realisiert werden.

B. Lösung

Änderung des Waffengesetzes. Durch eine Öffnungsklausel soll für die Länder die Möglichkeit geschaffen werden, für öffentliche Straßen und Plätze das Führen von Waffen zu verbieten, wenn an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen worden sind und dort auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1991 28.06.2006 Gesetzentwurf des Bundesrates
16/5924 04.07.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze