Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze

Vom 3.4.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 13 vom 8.4.2003.

Hier ist das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
sidi Blume HTML fortlaufender Text
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/124)

A. Ziel

1. § 71 Abs. 2 Satz 1 SGB IX schreibt vor, dass die Pflichtquote der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 1. Januar 2003 an 6 % der Arbeitsplätze beträgt, wenn die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Oktober 2002 nicht um wenigstens 25 % geringer ist als die entsprechende Zahl im Oktober 1999. Bis Ende Oktober 2002 konnte ein Abbau der Arbeitslosigkeit um rund 23,9 % (45 305) erreicht werden. Die mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29. September 2000 ergriffene Initiative hat sich damit als erfolgreich erwiesen. Um sie über das Jahr 2002 hinaus fortzuführen und in der Zwischenzeit ein Konzept zur Weiterentwicklung der Zielvorgaben zu erarbeiten, soll der Zeitpunkt für die Anhebung der Pflichtquote auf den 1. Januar 2004 verschoben werden.

2. Die Beschäftigungspflicht soll sich nicht mehr nach der monatlichen Situation, sondern nach der jahresdurchschnittlich monatlichen Zahl der Arbeitsplätze richten.

3. Der Neuzuschnitt der Bundesministerien bedingt die Notwendigkeit redaktioneller Änderungen im Hinblick auf die Zuständigkeit.

4. Nach § 124 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V ist für die Zulassung als Leistungserbringer für Heilmittel (u. a. Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten) eine berufspraktische Erfahrungszeit von mindestens zwei Jahren in unselbständiger Tätigkeit erforderlich. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Bundesregierung gemäß Artikel 226 Abs. 2 EG-Vertrag aufgefordert, die Übereinstimmung der deutschen Rechtsvorschriften in § 124 SGB V mit dem Gemeinschaftsrecht herzustellen, da die Regelung in § 124 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V eine Beschränkung des Niederlassungsrechts nach Artikel 43 EG-Vertrag darstellt.

5. Der "Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen", auf den bei der Anpassung von Betriebsrenten gemäß § 16 BetrAVG u. a. Bezug genommen wird, wird vom Statistischen Bundesamt zum Ende dieses Jahres eingestellt. Künftig gibt es nur noch einen einzigen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte.

B. Lösung

Zu 1 Der zum 1. Januar 2003 bestimmte Termin zum Anstieg der Beschäftigungspflichtquote wird auf den 1. Januar 2004 verschoben, um auf der Grundlage des nach § 160 SGB IX zu erstattenden Berichts entsprechend der Koalitionsvereinbarung vom 16. Oktober 2002 Zielvorgaben zur weiteren Verbesserung und Verstetigung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zu entwickeln und dies in einem Gesetzgebungsvorhaben umzusetzen.

Zu 2 Zur Angleichung an die bei der Ausgleichsabgabe bereits geregelte Umstellung auf eine jahresdurchschnittliche Ermittlung werden gesetzliche Regelungen auch zur Umstellung der Berechnung der Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen von monatlicher Ermittlung auf eine jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote getroffen.

Zu 3 Redaktionelle Änderungen infolge des Neuzuschnitts der Bundesministerien. Zu 4 Die Regelung in § 124 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2SGB V wird ersatzlos gestrichen. Zu 5 Der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte wird in § 16 BetrAVG übernommen.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/124 2.12.2002 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/317 15.1.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze