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Gesetz zur Änderung von Regelungen zum Schutz von Verfassungsorganen des Bundes

Vom 20.6.2003, verkündet in Jahrgang 2003 Nr. 26 vom 25.6.2003.

Bei der Abschaffung der Bannmeile um die Gebäude Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht wurden sogenannte befriedete Bezirke um diese Orte geschaffen, in denen Versammlungen unter freiem Himmel nicht mehr allgemein verboten, aber weiter genehmigungspflichtig waren. Auch diese Einschränkung war zunächst nur befristen eingeführt worden. Durch dieses Gesetz wurde bestimmt, dass die befriedeten Bezirke auf Dauer bestehenbleiben.


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Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Bei der Abschaffung der Bannmeile um die Gebäude Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht wurden sogenannte befriedete Bezirke um diese Orte geschaffen, in denen Versammlungen unter freiem Himmel nicht mehr allgemein verboten, aber weiter genehmigungspflichtig waren. Auch diese Einschränkung war zunächst nur befristen eingeführt worden. Durch dieses Gesetz wurde bestimmt, dass die befriedeten Bezirke auf Dauer bestehenbleiben.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze