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Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz

Vom 5.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 56 vom 10.12.2008.

Hier ist das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9396)

A. Ziel

Gegenwärtig besteht in Deutschland keine bundesgesetzliche Regelung der Rechtsstellung und des Aufgabenbereichs des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz vom 9. Dezember 1937 wird auf das DRK der heutigen Zeit durch die Fachgerichte häufig nur mittelbar angewandt. Vor diesem Hintergrund soll das DRK-Gesetz von 1937 durch eine zeitgemäße Neuregelung ersetzt werden.

B. Lösung

Der Entwurf enthält Regelungen zur Rechtsstellung des DRK und anderer freiwilliger Hilfsgesellschaften des humanitären Völkerrechts und zu den Aufgaben des DRK. Außerdem soll er den bisher nur richterrechtlich bestehenden zivilrechtlichen Schutz durch eine ausdrückliche namens- und kennzeichenrechtliche Zuweisung zur Verwendung des Wahrzeichens des roten Kreuzes an das DRK ersetzen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/9396 02.06.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/10433 26.09.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze