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Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008

Vom 25.6.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 36 vom 30.6.2009.

Hier ist das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12104)

A. Ziel

Die Europäische Gemeinschaft hat am 17. Juni 2008 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung) erlassen (ABl. L 177 vom, S. 6). Sie gilt ab dem 17. Dezember 2009 in Deutschland unmittelbar und verdrängt die bislang geltenden Regelungen von Artikel 27 ff. des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche und Artikel 7 ff. des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz.

Im Interesse der Rechtsklarheit und -einfachheit soll der europarechtlich bedingte Anwendungsvorrang der Rom-I-Verordnung klar herausgestellt werden. Darüber hinaus muss das deutsche Recht mit der Verordnung in Einklang gebracht und sichergestellt werden, dass die Vorschriften der Verordnung problemlos angewendet werden können.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf klärt das Zusammenwirken der neuen EG-Verordnung mit den nationalen Regelungen im Bereich des Internationalen Privatrechts. Die Vorschriften, an deren Stelle die Verordnung tritt, werden aufgehoben. Das sonstige nationale Recht wird mit dem Text der Verordnung in Einklang gebracht. Schließlich enthält der Gesetzentwurf eine Vorschrift, die zur Durchführung der Rom-I-Verordnung erforderlich ist.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12104 04.03.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12463 25.03.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze