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Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

Vom 12.4.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 17 vom 15.4.2011.

Hier ist das Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3354)

A. Ziel

Nach der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige (ABl. L 115 vom 29.4.2008, S. 1)

* so genannte eAT-Verordnung ­ sind Aufenthaltstitel künftig grundsätzlich als mit biometrischen Merkmalen (zwei Fingerabdrücke und Lichtbild) versehene, eigenständige Dokumente auszugeben. Die nach der eAT-Verordnung für Aufenthaltstitel darüber hinaus vorzusehenden technischen Standards sollen den Schutz vor Fälschungen und Verfälschungen weiter erhöhen und damit zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler Einwanderung und des illegalen Aufenthalts beitragen. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, den elektronischen Aufenthaltstitel bis spätestens 21. Mai 2011 einzuführen. Der Gesetzentwurf schafft hierfür die erforderlichen rechtlichen Grundlagen.

Der Gesetzentwurf verfolgt ferner das Ziel, zur Qualitätsverbesserung und Beschleunigung des Datenaustausches im Ausländerwesen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, künftig einheitliche Standards für elektronische Datenaustauschformate festlegen zu können.

B. Lösung

Die eAT-Verordnung gilt unmittelbar, zum Vollzug ist das nationale Recht jedoch anzupassen und zu konkretisieren. Zur Umsetzung der Vorgaben der Verordnung werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Aufenthaltsgesetz, das Freizügigkeitsgesetz/EU und das Asylverfahrensgesetz ergänzt und geändert. Durch Einführung einer Verordnungsermächtigung wird darüber hinaus Raum zur Regelung technischer und prozeduraler Einzelheiten in der Aufenthaltsverordnung geschaffen.

Im Hinblick auf die Festlegung einheitlicher Standards für elektronische Datenaustauschformate im Ausländerwesen wird eine Verordnungsermächtigung in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/3354 21.10.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/4464 19.01.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze