![]() |
Hier ist das Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12228)
AnzeigeA. Ziel
Ein wirtschaftliches Bedürfnis für die Aufrechterhaltung der Freihäfen Emden und Kiel (Freizonen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes) ist nicht mehr feststellbar.
Im Freihafen Emden wurden in den letzten Jahren ausschließlich Gemeinschaftswaren (Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen) gelagert und umgeschlagen. Im Freihafen Kiel werden Nichtgemeinschaftswaren nur noch im begrenzten Umfang umgeschlagen. Darüber hinaus wird zum 1. Juli 2009 einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen auf Grund einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen.
B. Lösung
Aufhebung des Status der Freihäfen. Dadurch wird ermöglicht, dass die bisher im Freihafen befindlichen Flächen erheblich wirtschaftlicher genutzt werden können.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
16/12228 | 12.03.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/12454 | 25.03.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):