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Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg

Vom 24.1.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 3 vom 27.1.2011.

Hier ist das Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3353)

A. Ziel

Das wirtschaftliche Bedürfnis zur Aufrechterhaltung des Freihafens Hamburg (Freizone im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes ­ ZollVG) steht in keinem sinnvollen Verhältnis zum administrativen und personellen Aufwand der Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung, weil auf Grund von Änderungen des europäischen Zollrechts seit dem 1. Juli 2009 in einem Freihafen annähernd die gleichen Formalitäten zu erbringen sind wie in anderen Seehäfen, die keinen Freihafenstatus besitzen.

B. Lösung

Aufhebung des Status des Freihafens. Dadurch wird auch ermöglicht, dass die bisher im Freihafen befindlichen Flächen wirtschaftlicher genutzt werden können. So kann die derzeit unbefriedigende Situation im Straßenverkehr (Staus durch Überlastungen) verbessert werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/3353 21.10.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/3682 10.11.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze