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Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut

Vom 18.5.2007, verkündet in BGBl I 2007 Nr. 21 vom 23.5.2007.

Hier ist das Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut im WWW zu finden:

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Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)

Umsetzung der Verpflichtungen aus dem UNESCO-Kulturgutübereinkommen: Geltendmachung des öffentlich-rechtlichen Rückgabeanspruchs für deutsches national wertvolles Kulturgut, Regelung der Rückgabeansprüche bei unrechtmäßig nach Deutschland verbrachtem nationalem Kulturgut anderer Staaten sowie Genehmigungsvorbehalte bei der Einfuhr, Aufzeichnungspflicht für den Kunst-und Antikenhandel, Einbeziehung alles öffentlichen Kulturgutes in das Aufnahmeverfahren für die Verzeichnisse des national wertvollen Kulturgutes und der national wertvollen Archive, Straf- und Bußgeldbestimmungen bei Verletzung des Verbringungsverbotes.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze