Hier ist das Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4375)
AnzeigeA. Ziel
1. Umstellung von DM auf Euro im Sozial- und Arbeitsrecht zum 1. Januar 2002.
2. Praxisgerechte Abwicklung von Arbeitszeitguthaben im Beitragsrecht der Sozialversicherung bei Störfällen.
3. Umsetzung von Forderungen des Bundesrechnungshofes und des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im Sozialversicherungsrecht sowie weitere Erleichterungen für die Praxis beim Beitragseinzug.
4. Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögensanrechnung bei Auszubildenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
5. Notwendige Angleichungen des Verwaltungsverfahrensrechts der Sozialleistungsträger an das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht.
B. Lösung
1. Umstellung von DM-Beträgen auf Euro-Beträge, insbesondere Umrechnung der Beitragsbemessungs- und Leistungsbemessungsgrößen in der Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte sowie der Leistungen in der Sozialhilfe und im sozialen Entschädigungsrecht.
2. Festlegung von Verfahren zur Feststellung des ursprünglich beitragspflichtigen Teils des Arbeitszeitguthabens für Störfälle sowie Regelung der Rentenberechnung nach aktuellen Werten im Störfall.
3. Neuregelungen im Beitragsrecht, insbesondere gesetzliche Grundlagen für zentrale Beitragseinzugsverfahren, Meldeverpflichtung für Selbständige in der Rentenversicherung, Hemmung der Verjährung während einer Arbeitgeberprüfung, Säumniszuschläge auch zu Lasten von Sozialleistungsträgern, Erweiterung der Regressmöglichkeiten für Sozialleistungsträger, Versicherte und Bund gegenüber einem Schädiger sowie sozial gerechtere Ermittlung des anrechnungsfähigen Einkommens bei Hinterbliebenenrenten.
4. Vermögensanrechnung (Grundstücke und Betriebsvermögen) nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz mit dem Zeitwert.
5. Änderungen des Verwaltungsverfahrensrechts des SGB X, insbesondere Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bis zur letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz sowie Erweiterung der Rücknahmemöglichkeit von Verwaltungsakten bei Bösgläubigkeit sowie Zusammenfassung der Vorschriften des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zu einem einheitlichen Buch.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4375 | 24.10.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/4388 | 25.10.2000 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
14/4633 | 15.11.2000 | Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
14/4657 | 16.11.2000 | Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):