Hier ist das Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/1394)
AnzeigeA. Ziel
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, zu Beginn der 17. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf mit einem Muster für eine Information über das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen mit Gesetzlichkeitsfiktion in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen (Bundestagsdrucksache 16/13669, S. 5, 126). Dies erfolgte im Zusammenhang mit dem Beschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2355, im Folgenden: Umsetzungsgesetz). In diesem Zusammenhang sind darüber hinaus ergänzende Anpassungen und Klarstellungen insbesondere der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und der Vorschriften über das Darlehensvermittlungsrecht und die Bereinigung vereinzelter Redaktionsversehen im Umsetzungsgesetz erforderlich geworden.
B. Lösung
Das neue Muster erhält als Anhang zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche den Rang eines formellen Gesetzes. Der Entwurf sieht vor, dass bei Verwendung des Musters die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsinformation als erfüllt gelten (sog. Gesetzlichkeitsfiktion). Damit wird der mit dem Umsetzungsgesetz bereits für verschiedene Musterwiderrufsbelehrungen eingeschlagene Weg fortgesetzt. Auch wenn eine Musterinformation über das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen von der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (Verbraucherkreditrichtlinie ABl. L 133 vom 22. Mai 2008, S. 66) weder gefordert noch vorgesehen ist, so wird durch die Schaffung eines solchen fakultativen Musters Rechtssicherheit bei den Anwendern erzeugt und der Rechtsverkehr vereinfacht. Da die Vorschriften aus dem Umsetzungsgesetz, die den Verbraucherkredit betreffen, zum 11. Juni 2010 in Kraft treten werden, sollte das Muster möglichst zeitnah danach vorliegen.
Darüber hinaus werden insbesondere bei den Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und den Vorschriften über das Dar-
lehensvermittlungsrecht Änderungen und Klarstellungen vorgenommen und vereinzelte Redaktionsversehen im Umsetzungsgesetz behoben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
17/1394 | 19.04.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/1802 | 20.05.2010 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
17/1819 | 21.05.2010 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 7. bis 20. Mai 2010) |
17/2095 | 15.06.2010 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):