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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/13927)
AnzeigeA. Ziel
Der Überschuldungsbegriff der Insolvenzordnung wurde als Reaktion auf die Finanzkrise durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz geändert. Die Änderung hat sich in der Praxis bewährt. Die Befristung und das damit verbundene Inkrafttreten des ursprünglichen Überschuldungsbegriffs der Insolvenzordnung entfalten allerdings Vorwirkungen, die die positiven Wirkungen der Änderung überlagern.
B. Lösung
Die im Finanzmarktstabilisierungsgesetz vorgesehene Befristung des geänderten Überschuldungsbegriffs wird verlängert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/13927 | 21.08.2009 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/13980 | 03.09.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
16/14163 | 26.10.2009 | Unterrichtung |