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Gesetz zur Erleichterung des Marktzugangs im Luftverkehr

Vom 21.8.2002, verkündet in Jahrgang 2002 Nr. 60 vom 27.8.2002.

Das Gesetz sieht eine Deregulierung im Bereich des Luftverkehrs vor. Unter anderem ist die frühere Beförderungspflicht zu einem zivilrechtlichen Kontrahierungszwang abgeschwÄcht und die Tarifgenehmigungspflicht durch eine Möglichkeit der nachtrÄglichen behördlichen Kontrolle ersetzt worden.


Hier ist das Gesetz zur Erleichterung des Marktzugangs im Luftverkehr im WWW zu finden:

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Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Das Gesetz sieht eine Deregulierung im Bereich des Luftverkehrs vor. Unter anderem ist die frühere Beförderungspflicht zu einem zivilrechtlichen Kontrahierungszwang abgeschwÄcht und die Tarifgenehmigungspflicht durch eine Möglichkeit der nachtrÄglichen behördlichen Kontrolle ersetzt worden.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze