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Durch dieses Gesetz sind die Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung bundeseinheitlich geregelt worden. Statt wie früher von einer "Genehmigung" der Stiftung spricht das Gesetz jetzt von der "Anerkennung", die unter einheitlichen Voraussetzungen zu erteilen ist.
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Hier ist das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Durch dieses Gesetz sind die Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung bundeseinheitlich geregelt worden. Statt wie früher von einer "Genehmigung" der Stiftung spricht das Gesetz jetzt von der "Anerkennung", die unter einheitlichen Voraussetzungen zu erteilen ist.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):