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Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Vom 21.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 64 vom 29.12.2008.

Hier ist das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10810)

A. Ziel

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Ende des Jahres 2007 betrug die Zahl der Erwerbstätigen über 40 Millionen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm besonders kräftig zu, so dass zu Beginn des Jahres 2008 rund 27 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Damit verbunden ist ein starker Abbau der Arbeitslosigkeit. Die Zahl der Arbeitslosen sank auf jahresdurchschnittlich 3,776 Millionen im Jahr 2007. Dies entspricht dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 1995. Diese Entwicklung ist nicht allein Folge eines kräftigen Wirtschaftswachstums. Die in der 14. und der 15. Legislaturperiode durchgeführten tief greifenden Reformen am Arbeitsmarkt haben dazu beigetragen, dass die Reaktionsfähigkeit und die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zugenommen haben. Für das Jahr 2008 werden durchschnittlich rund 3,3 Millionen Arbeitslose prognostiziert. Deshalb bleibt der nachhaltige Abbau der Arbeitslosigkeit weiterhin eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Um die Grundlagen des wirtschaftlichen Aufschwungs zu stärken und die sich daraus ergebenden Chancen für eine Eingliederung insbesondere von schwer vermittelbaren Arbeitslosen besser zu nutzen, wird das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium weiterentwickelt. Dabei ist der Auftrag des Koalitionsvertrages umzusetzen, anhand einer Wirksamkeitsanalyse die aktive Arbeitsmarktpolitik neu auszurichten und damit sicherzustellen, dass die Mittel der Beitrags- und Steuerzahler künftig so effektiv und effizient wie möglich eingesetzt werden.

Die Vermittlung ist ein Kernbereich der Arbeitsmarktpolitik. Derzeit ist detailliert geregelt, welche Leistungen im Vorfeld einer Beschäftigungsaufnahme erbracht werden können. Hierdurch werden Spielräume für eine individuelle bedarfsgerechte Unterstützung zu stark eingegrenzt. Die Evaluation der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente hat ergeben, dass einzelne ­ auch mit den Arbeitsmarktreformen neu eingeführte ­ Instrumente nicht wirksam sind oder sogar die Integration von Arbeitslosen in Beschäftigung verlangsamen. Hinzu kommt das Nebeneinander ähnlich ausgestalteter Instrumente. Weiterhin gibt es Instrumente, die lediglich in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen werden. Diese Situation führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Agenturen für Arbeit und zu Effizienzverlusten bei der Umsetzung der aktivierenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Leistungskatalog für benachteiligte junge Menschen ist durch Ergänzungen in den letzten Jahren unübersichtlich geworden.

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird die Vorschrift zu den sonstigen weiteren Leistungen von den Grundsicherungsträgern unterschiedlich interpretiert und in der Folge die Eingliederung in das Erwerbsleben auch nicht nach einheitlichen Maßstäben umgesetzt. Damit besteht hier weder eine ausreichende Rechtsklarheit noch eine hinreichende Transparenz über die vorhandenen Fördermöglichkeiten, was im Ergebnis dazu führt, dass vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden.

B. Lösung

Mit dem Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden die in den letzten Jahren und besonders im Jahr 2007 durchgeführten Reformen am Arbeitsmarkt und an den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten fortgesetzt. Das Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik wird entsprechend den Anforderungen aus einer gewandelten Arbeitswelt so weiterentwickelt, dass Menschen schneller in Erwerbstätigkeit integriert werden können als bisher. Die Instrumente werden so überarbeitet, dass sie für die arbeitsuchenden Menschen verständlicher und für die Anwender vor Ort einfacher handhabbar sind. Insgesamt erfolgt eine Verbesserung und ­ wo zweckmäßig ­ eine Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.

Die öffentliche Arbeitsvermittlung wird in zentralen Bereichen durch weitere Entbürokratisierung effektiver und effizienter gestaltet. Das Vermittlungsbudget ermöglicht den Agenturen für Arbeit die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Unterstützung des Einzelnen. Dadurch können neun bislang einzeln geregelte Arbeitnehmerleistungen der aktiven Arbeitsförderung entfallen. Durch die Einführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wird der öffentlichen Arbeitsvermittlung die Möglichkeit gegeben, bei der Vermittlung und Betreuung flexibler als bisher private Dritte einzuschalten. Damit können je nach Bedarf alternative oder auf intensivere Unterstützung zielende Angebote unterbreitet werden. Acht bisher eigenständige Instrumente und individuelle Förderleistungen entfallen.

Die Wirksamkeit und Effizienz der Arbeitsförderung wird erhöht. Die Fortsetzung des Umbaus der Bundesagentur für Arbeit zu einem modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt wird unterstützt, indem erfolgreiche arbeitsmarktpolitische Instrumente weiter vereinfacht und weniger wirksame und kaum oder wenig genutzte Instrumente ­ wie zum Beispiel die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung (Job-Rotation) oder Personal-Service-Agentur ­ abgeschafft werden.

Der Leistungskatalog der Arbeitsförderung für benachteiligte junge Menschen wird über die bereits im Fünften SGB-III-Änderungsgesetz erfolgten Ergänzungen durch den Ausbildungsbonus und die Förderung der Berufseinstiegsbegleitung hinaus um einen Rechtsanspruch ergänzt, im Rahmen von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet zu werden. Gleichzeitig wird der Leistungskatalog für benachteiligte junge Menschen übersichtlicher gestaltet. Die Tätigkeit der Bundesagentur für Arbeit soll neben dem Kerngeschäft einer raschen Eingliederung in Erwerbstätigkeit auch auf die Umsetzung des sozialpolitischen Auftrags der Arbeitsförderung ­ hier vor allem die Sicherstellung eines Nachteilsausgleichs für weniger leistungsfähige Arbeitsuchende und die Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt ­ ausgerichtet werden. Dazu werden die Ziele der Arbeitsförderung in einer Vorschrift zusammengefasst. Dieser Prozess soll durch den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden.

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden Flexibilität und Innovation bei der Erbringung von Eingliederungsleistungen auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt. Der Bezug auf die wesentlichen Instrumente der Arbeitsförderung wird beibehalten und ergänzend werden eigenständige Förderinstrumente des SGB II neu geschaffen bzw. vorhandene modifiziert. Auf diese Weise werden die Transparenz über die vorhandenen Fördermöglichkeiten erhöht und die Spielräume der Leistungsträger für eine weitergehende Individualisierung der Eingliederungsmaßnahmen erweitert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10810 08.11.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/11196 03.12.2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/11233 03.12.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
16/11237 03.12.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze