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Gesetz zur Reform der Juristenausbildung

Vom 11.7.2002, verkündet in Jahrgang 2002 Nr. 49 vom 17.7.2002.

Die Juristenausbildung wird durch dieses Gesetz stÄrker auf den Beruf des Rechtsanwalts und weniger auf den des Richters ausgelegt. Zum Richter kann nun in der Regel nur noch ernannt werden, wer Erfahrung in einem anderen juristischen Beruf hat.


Hier ist das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Die Juristenausbildung wird durch dieses Gesetz stÄrker auf den Beruf des Rechtsanwalts und weniger auf den des Richters ausgelegt. Zum Richter kann nun in der Regel nur noch ernannt werden, wer Erfahrung in einem anderen juristischen Beruf hat.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze