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Die Juristenausbildung wird durch dieses Gesetz stÄrker auf den Beruf des Rechtsanwalts und weniger auf den des Richters ausgelegt. Zum Richter kann nun in der Regel nur noch ernannt werden, wer Erfahrung in einem anderen juristischen Beruf hat.
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Hier ist das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Die Juristenausbildung wird durch dieses Gesetz stÄrker auf den Beruf des Rechtsanwalts und weniger auf den des Richters ausgelegt. Zum Richter kann nun in der Regel nur noch ernannt werden, wer Erfahrung in einem anderen juristischen Beruf hat.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):