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Gesetz zur Sicherstellung der Rentenauszahlung im Vormonat

Vom 27.6.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 29 vom 30.6.2000.

Hier ist das Gesetz zur Sicherstellung der Rentenauszahlung im Vormonat im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3159)

A. Ziel

Der Gesetzentwurf soll das durch die Wertstellungspraxis der Banken in den letzten Jahren gewachsene Vertrauen der Rentner auf den Eingang ihrer Rentenzahlungen am letzten Bank-Geschäftstag vor dem Monatsersten schützen.

B. Lösung

Verpflichtung der Träger der Renten- und Unfallversicherung, die Renten zum letzten Bank-Geschäftstag des Monats auszuzahlen, der dem Monat vorausgeht, in dem sie fällig werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/3159 10.4.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/3330 11.5.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze