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Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex

Vom 22.11.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 59 vom 25.11.2011.

Hier ist die Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/6053)

A. Ziel

Auf der Grundlage des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Einwanderung und zum Schutz der Rechte von Drittstaatsangehörigen vorsah (seit dem 1. Dezember 2009 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), sind im Zeitraum von April 2008 bis Juli 2009 mehrere Richtlinien und Verordnungen im Bereich des Ausländerrechts erlassen worden. Diese Richtlinien bedürfen der Umsetzung in das nationale Recht, soweit dieses nicht bereits mit den Regelungen der Richtlinien in Einklang steht. Die Verordnungen gelten unmittelbar, zum Vollzug sind jedoch Anpassungen beziehungsweise Konkretisierungen im nationalen Recht erforderlich.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der folgenden Richtlinien in das innerstaatliche Recht:

1. Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) ­ so genannte Rückführungsrichtlinie,

2. Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen (ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 24) ­ so genannte Sanktionsrichtlinie.

Ferner dient der Gesetzentwurf der Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1) ­ so genannter Visakodex.

B. Lösung

Zur Umsetzung beziehungsweise zum Vollzug der genannten Rechtsakte werden insbesondere das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und die Aufenthaltsverordnung angepasst. Den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie entsprechend werden punktuelle Änderungen im Recht der Aufenthaltsbeendigung vorgenommen, insbesondere in

Bezug auf die Zurückschiebung (§ 57 des Aufenthaltsgesetzes), die Abschiebung (§ 58 des Aufenthaltsgesetzes), die Abschiebungsandrohung (§ 59 des Aufenthaltsgesetzes), das Einreise- und Aufenthaltsverbot (§ 11 des Aufenthaltsgesetzes) sowie die Abschiebungshaft (§§ 62, 62a des Aufenthaltsgesetzes).

Um die illegale Beschäftigung von Ausländern zu verhindern beziehungsweise zu sanktionieren, fordert die Sanktionsrichtlinie im Wesentlichen die Ausdehnung der Arbeitgeberhaftung im Sinne von § 66 des Aufenthaltsgesetzes auf Generalunternehmer und zwischengeschaltete Unternehmer, erhöhte Nachweispflichten für Arbeitgeber und die Einführung von zwei neuen Straftatbeständen. Darüber hinaus ist ein befristeter Aufenthaltstitel für Opfer illegaler Beschäftigung einzuführen, um ihre Mitwirkung als Zeugen im Strafverfahren zu ermöglichen.

Wegen einiger Regelungen des Visakodex (insbesondere zur Erforderlichkeit der Begründung von Visumsversagungen sowie zur Anfechtbarkeit der Visumsversagung) sind im Wesentlichen Anpassungen der Form- und Verfahrensvorschriften des Aufenthaltsgesetzes notwendig. Daneben ist die Verweisungsnorm des § 6 des Aufenthaltsgesetzes anzupassen.

Im Zusammenhang mit den genannten Anpassungen an europäische Rechtsakte werden zur Klarstellung und zur Bereinigung von Unstimmigkeiten technische und redaktionelle Anpassungen aufenthaltsrechtlicher Vorschriften vorgenommen, die sich auf unterschiedliche Regelungsbereiche des Aufenthaltsgesetzes, das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz), die Aufenthaltsverordnung und die AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV) erstrecken.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/6053 06.06.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/6497 06.07.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze